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Neue Auslegung der CoronaVO: Testpflicht ab 6 Jahren

Mit Unverständnis nehmen die Fußballverbände in Baden-Württemberg zur Kenntnis, dass das Kultusministerium zwischenzeitlich seine Auslegung der aktuell gültigen Corona-Verordnung (Corona-VO) geändert hat. Demnach müssen auch Kinder ab 6 Jahren getestet sein, um in 20er-Gruppen trainieren zur dürfen.

Als Folge müssen die Verbände ihre Veröffentlichungen vom 17. Mai revidieren. „Wir haben mit großem personellem Aufwand die laufenden Fortschreibungen der CoronaVO für den Fußball gemeinsam mit dem Kultusministerium aufgearbeitet, um Wege aufzuzeigen, wie ein Fußballtraining unter diesen Bedingungen möglich ist. Zwischenzeitlich müssen wir aber zu vielen Fragen die Antworten schuldig bleiben“, bemängelt Siegbert Lipps, Geschäftsführer des Südbadischen Fußballverbandes.

SBFV, wfv und bfv haben sich daher erneut an die Politik gewandt und beklagen sowohl die mangelhafte Transparenz und Kommunikation als auch die Regelungen an sich.Wir haben mit guten Argumenten die Position des Sports vertreten. Es liegt auf der Hand, dass die derzeitige Auslegung der Corona-Verordnung der erfreulichen Entwicklung mit rückläufigen Inzidenzen in keiner Weise Rechnung trägt und die Strategie der Öffnungsschritte ad absurdum führt“, betont wfv-Hauptgeschäftsführer Frank Thumm. In der Praxis führe dies dazu, dass Ehrenamtliche nicht mehr bereit sind, unter diesen Voraussetzungen einen Trainingsbetrieb anzubieten.

Als die Bundesnotbremse bei Inzidenzen über 100 galt, konnten Kinder bis 13 Jahre in 5er-Gruppen ohne Test-, Impf- oder Genesenennachweis gemeinsam Sport treiben. Vor Inkrafttreten der Bundesnotbremse durften bei einer Inzidenz unter 100 Kinder bis 14 Jahre in 20er-Gruppen trainieren – auch ohne Testungen. Mit Erreichen der Öffnungsstufe 1 nach der aktuellen Corona-VO soll dagegen eine Verschärfung greifen, die entsprechende Testnachweise auch für Kinder unter 14 Jahren und sogar in 5er-Gruppen erforderlich macht.

Die aktuelle Corona-VO gilt bis zum 11. Juni. Die Verbände hoffen jedoch, dass die Politik früher agiert. „Wir benötigen dringend klare, inhaltlich überzeugende Regelungen, die ein Sporttreiben auch tatsächlich ermöglichen und nicht ohne sachliche Rechtfertigung einschränken. Die an Baden-Württemberg angrenzenden Bundesländer Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz haben daraus die notwenigen Schlüsse gezogen und dem Sport echte Perspektiven eröffnet“, appelliert Annette Kaul, Stellvertretung der Geschäftsführung in Baden. In weiteren gemeinsamen Schreiben an das Kultus- sowie Sozialministerium haben die baden-württembergischen Fußballverbände Nachbesserungen der Corona-Verordnung dringend angemahnt.